„Corona-Regeln“ für die Sommerferien in unserer Kirchengemeinde

Zwischen dem Blick auf den Einzelnen und dem Blick auf die Gemeinschaft

„Alles ist erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten. Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf. Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient.“ (1. Kor 10, 23.24)

Mit dem 15. Juni gelten neue Corona-Schutzbestimmungen. Langsam spüren wir alle, dass das Leben wieder Fahrt aufnimmt und man sich endlich wieder begegnet. Aus den Schutzbestimmungen lässt sich eine Tendenz herauslesen, die wir als Privatpersonen sehr begrüßen, denn sie gibt uns allen einen großen Teil Lebendigkeit und Bewegungsfreiheit zurück: Nicht mehr die Infektionsvermeidung um jeden Preis steht im Vordergrund, sondern die leichte Nachverfolgung von möglichen Infektionen, deren Zahl aber auch weiterhin durch MNS und Abstandsgebote gering gehalten werden soll. Auf der anderen Seite blicken wir als Leitungsgremium aber auch kritisch auf diese wiedergewonnenen Freiheiten. Viele TeilnehmerInnen unserer Veranstaltungen gehören zu Risikogruppen, auch Haupt- und Ehrenamtliche. So ist für uns auch weiterhin das Gebot der Minimierung von Infektionen handlungsweisend.

Vieles ist nun wieder erlaubt. Vieles, was uns aufbaut, ist wieder möglich. Dennoch wollen wir nicht in erster Linie nach dem suchen, was uns, sondern was dem Nächsten dient. So hat sich das Presbyterium für die Zeit der Sommerferien für folgende Schritte der Lockerungen entschieden:

Gemeindegottesdienste

Die Gemeindegottesdienste finden weiterhin draußen statt und werden ins Internet übertragen.

Folgende Regeln gelten:

  • Wir feiern unter freiem Himmel – und das gilt bei jedem Wetter.
  • Es stehen 30 Bierbänke bereit, auf denen jeweils ein Haushalt Platz nehmen kann. Ausnahmsweise dürfen auch zwei Einzelpersonen auf einer Bank Platz nehmen, wenn sie auf der Bank das Abstandsgebot beachten können.
  • Besucher erhalten beim Eintritt Besucherkarten, auf denen sie sich zwecks Nachverfolgbarkeit mit Namen, Banknummer und Kontaktdaten eintragen. Die Karten werden zum Beginn des Gottesdienstes eingesammelt.
  • Mund und Nase sind auf dem Weg zu den Sitzplätzen zu bedecken und auf den Abstand ist zu achten. Auf dem Platz darf der Mundschutz abgelegt werden. Das Singen ist nicht erlaubt.
  • Parkplätze stehen an der Kirche nicht zur Verfügung, Fahrräder können auf dem neuen Parkplatz zwischen Kirche und Kindergarten abgestellt werden.
  • Zu Beginn des Gottesdienstes begibt man sich auf direktem Weg zum zugewiesenen Sitzplatz, nach dem Gottesdienst wird das Gemeindegelände möglichst schnell verlassen – und dabei auf den üblichen Abstand von 1,50 m bis 2,00 m geachtet.

Die Gottesdienste zur Sommerpredigtreihe um 11:00 Uhr finden abwechselnd in Viersen und Dülken statt. Wir beginnen am 05. Juli mit einem gemeinsamen Gottesdienst in der Kreuzkirche in Viersen.

Kasualien

Beerdigungen werden nach Möglichkeit nur im Freien durchgeführt. Bei Beerdigungsfeiern in Räumen gilt über die allgemeinen Abstandsregeln ein besonderes Abstandsgebot von 4 m zwischen Prediger und erster Stuhlreihe, das Singen ist zu unterlassen, Abstandsgebote zwischen einzelnen Familiengruppen sind zu beachten und ein MNS ist zu tragen.

Taufen und Trauungen finden in unserer Kirche in gesonderten Kasualgottesdiensten statt. In der Kirche stehen 50 Stühle bereit. Diese sind durchnummeriert, auf den Plätzen liegen Platzkarten, auf die Stuhlnummer und Kontaktdaten eingetragen werden.

Bei Gottesdiensten in der Kirche wird nicht gemeinsam gesungen oder laut gesprochen. Die beiden Türen bleiben offen stehen (Luftaustausch). MNS wird auf dem Weg zu den Sitzplätzen getragen, auf dem Platz kann er abgenommen werden.

Kasualgottesdienste können auch draußen gefeiert werden, dann gelten die Regeln für Gemeindegottesdienste.

Kasualgespräche finden am Telefon, per Videokonferenz oder draußen statt. Ersatzweise kann auch der große Saal genutzt werden.

Gruppen

Gruppen können im Großen Saal wieder zusammenkommen. Die Stuhl- und Sitzordnung ist fix: 4 Doppeltische á 6 Sitzplätze, d.h. maximal 24 Teilnehmer (inkl. Team).

Die Tischgruppen sind fest: Kein Wechsel von einem zum anderen Tisch, auch beim Team sollte dies vermieden werden. Auf den Tischen liegen Tischkarten, auf denen sich die Teilnehmer eintragen. Die Tische werden vor der Veranstaltung gedeckt, keine Bedienung, kein Buffet. Auf den Plätzen kann der MNS abgelegt werden, ansonsten ist er anzulegen und dringend auf Abstand zu achten. Die Türen stehen offen (Eingang Vorraum und Eingang Gemeindesaal), um den Luftaustausch sicher zu stellen, außerdem ist die Trennwand zwischen dem Vorraum und dem Gemeindesaal komplett zu öffnen.

Auch die Arbeit in einem Stuhlkreis ist wieder möglich. Dabei stehen die Stühle 1,5 m auseinander. Am Platz kann der MNS abgelegt werden. Materialien liegen am Platz bereit, so dass die Teilnehmenden den Platz möglichst nicht verlassen müssen. Vergleichbares ist für die Arbeit in einem Tischkreis anzusetzen – für den Teilnehmenden steht dann je ein Tisch bereit.

Auf dem Parkplatz sind Gruppenangebote möglich. Dazu werden Biertischgarnituren auf dem Parkplatz bereitgestellt, an denen bis zu 8 Personen Platz nehmen können. Zwischen den Tischen wird ein Abstand von mindestens 2 m eingehalten. An jedem der nummerierten Tische wird eine einzelne Besucherliste geführt. An den Tischen darf der MNS abgelegt werden, sonst muss er getragen werden. Kontakte zwischen den Tischgruppen sind weitgehend einzuschränken (Vorbereitete Getränke u.a. auf den Tischen, keine Bedienung, kein Tischwechsel von Besuchern oder Teammitgliedern).

Der Kleine Saal ist aktuell als Lager für den Gottesdienst gesperrt. Auch die Räume in der ersten Etage sind für Gruppen gerade nicht nutzbar.

Sitzungen

Sitzungen können wieder im Großen Saal stattfinden. Dabei wird für jeden Teilnehmer ein eigener Tisch im Tischkreis bereitgestellt. Am Platz kann der MNS abgelegt werden, ansonsten ist er anzulegen und bei Bewegungen auf das Abstandsgebot zu achten. Auf gute Durchlüftung ist zu achten. Aber auch Sitzungen als Videokonferenzen oder in hybrider Form sind möglich. Auch eine Anwesenheit per Video oder per Telefonschaltung wird als Anwesenheit gezählt (Ausnahme: Geheime Abstimmungen, diese sind im Moment nach Möglichkeit zu vermeiden).

Wenn zu den Sitzungen eine Mahlzeit angeboten wird oder eine Andacht gefeiert wird, findet das an den Plätzen statt.

Vermietungen

Vermietungen sind wieder möglich.

An Privatpersonen wird der Große Saal für bis zu 30 Teilnehmer vermietet. Die Mieter sind verpflichtet, für die Einhaltung der Corona-bedingten Hygienestandards in der aktuell gültigen Fassung zu sorgen (Besucherliste für 4 Wochen vorhalten, Hygiene, Abstandsgebote).

Vermietungen an gemeindenahe Gruppen folgen den Regeln für Gruppen (s.o.).

Gemeindebüro

Das Gemeindebüro hat weiterhin nach den vertrauten Regeln geöffnet, der Zugang über die Viersener Straße 41 und die Nutzung der Schleuse als Hygienebarriere wird weiter genutzt.

Besuche der Bezirksfrauen

Da sowohl die Besuchten als auch die Besuchenden zur Hochrisikogruppe gehören, wird von Besuchen in den Haushalten dringend abgeraten. Der Kontakt über Telefon sollte weiter intensiviert werden, ein Kontakt über den Gartenzaun oder die Fensterbank ist aber auch gut möglich.

2 Kommentare

  1. Die Entscheidungen des Presbyteriums halte ich für sehr gut und hoffe, dass wir alle sie einhalten. Dass die Gottesdienste weiterhin im Internet übertragen werden, begrüße ich sehr und freue mich auch über die Lesetexte dazu. Vielen Dank allen, die die damit verbundene Arbeit leisten.

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