Gottesdienste und Angebote wieder in Präsenz

Bei dem Umgang mit der Pandemie haben wir uns in der Gemeinde im letzten Jahr an einem Gedanken von Paulus aus dem 1. Korintherbrief orientiert: „Alles ist erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten. Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf. Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient.“

Nun, mit den zurückgehenden Inzidenzzahlen, haben wir uns auch in der Gemeindeleitung dazu entschieden, dass unser Gemeindeleben von der virtuellen Welt der Internet-, Telefon- und Briefkontakte wieder vor Ort auf die Martin-Luther-Straße zurückkehren kann.

So laden wir wieder zu den Gottesdiensten vor Ort ein – und auch Gruppen und Kreise und andere Zusammenkünfte sind nach bestimmten Regeln möglich.

Allgemeine Richtlinien

Es gelten bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften in unserer Gemeinde weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln, die sich im letzten Jahr entwickelt haben (CoronaSchVO §2 bis §4):

  • Regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen und regelmäßiges Lüften unserer Räumlichkeiten während der Nutzung
  • Die gebotenen Abstandsregeln gelten auch in unseren Räumlichkeiten – und werden durch den Aufbau von Stühlen, Bänken oder Tischen unterstützt, deswegen soll diese auch nicht verändert werden
  • Es gilt Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Masken) in unseren Räumlichkeiten und bei unseren Veranstaltungen
  • Die Rückverfolgbarkeit wird durch das Ausfüllen von Platzkarten sichergestellt.

Als Richtlinie bei den Inzidenzwerten gelten die von den zuständigen Behörden festgestellten stabilen Werte. Negative Testergebnisse müssen von einer nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle bestätigt werden und auch eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung muss nachgewiesen werden können, wo es erforderlich ist.

Gottesdienste

Gottesdienste sind wieder in der Präsenz möglich. Wir zielen darauf, die Gottesdienste draußen auf der Kirchenwiese zu feiern. Dort stehen ca. 30 Bierbänke bereit, auf denen bis zu 2 Haushalte Platz nehmen können. Bei schlechtem Wetter ziehen wir in die Kirche um, wo die Stühle in 3er-Gruppen (ca. 50 Plätze insgesamt) gestellt sind.

Unter der Rufnummer 02162 / 44 76 könnt ihr erfahren, ob wir den Gottesdienst drinnen oder draußen feiern.

Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, es herrscht jedoch Maskenpflicht. Bei Gottesdiensten draußen ist auch der Gemeindegesang wieder möglich. Bei der Teilnahme an den Gottesdiensten bitten wir darum, dass Ihr getestet/geimpft/genesen seid.

Natürlich werden die Gottesdienste weiterhin auf unserer Homepage im Internet übertragen – sollte die Inzidenz erneut über 100 steigen, werden wir nur Außengottesdienste in der Präsenz feiern, zu Innengottesdiensten versammeln wir uns dann erneut über das Internet.

Taufen, Trauungen und Beerdigungen sind in der Kirche für bis zu 30 Gottesdienstteilnehmer möglich.

Chöre

Die Chöre unserer Gemeinde können sich wieder treffen, um die musikalische Begleitung unserer Gottesdienste einzuüben. Sie treffen sich – wie schon im Sommer 2020 – in kleineren Gruppen, um den erhöhten Mindestabstand von 3 m sicherzustellen. Dabei ist der Nachweis einer Testung/Impfung/Genesung erforderlich. Details können mit unserem Kirchenmusiker Martin Bergmann abgesprochen werden.

Kinder- und Jugendgruppen bzw. -arbeit

Kinder- und Jugendgruppen mit bis zu 5 Teilnehmer:innen drinnen bzw. 20 Teilnehmer:innen draußen sind wieder möglich. Das Café ett lädt weiterhin nach den geltenden Regeln, die in enger Absprache mit dem Jugendamt der Stadt Viersen aufgestellt werden, zum Besuch ein.

Gruppen und Kreise

Bei den anderen Gruppen und Kreisen unserer Gemeinde lehnen wir uns an die Vorgaben für die Gastronomie (CoronaSchVO § 14)an. Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ist es möglich draußen zusammenzukommen, bei einer stabilen Inzidenz unter 50 auch wieder in den Räumlichkeiten der Gemeinde. Dabei wird durch eine verringerte Teilnehmerzahl und die festgelegte Sitzordnung sichergestellt, dass die Abstandsregeln Beachtung finden. Zur Teilnahme ist der Nachweis einer Testung/Impfung/Genesung erforderlich.

Bitte sprecht die genaueren Details zu Euren Gruppen und Kreisen mit den Leitungen Eurer Kreise ab.

Gemeindeeigene Gremien

Sitzungen des Presbyteriums und seiner Ausschüsse und Arbeitskreise können für bis zu 15 Teilnehmer:innen wieder in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Dabei ist der Nachweis einer Testung/Impfung/Genesung erforderlich. Jedes Mitglied hat ein Vetorecht gegen die Präsenzrunden – dann wird weiterhin eine Videokonferenz eingerichtet.

Vermietungen

Wir vermieten unsere Räumlichkeiten für Bildungsangebote und berufsbezogene Angebote nach CoronaSchVG §7(1b) und §7(1c) und für Sitzungen von Gremien mit bis zu 20 Teilnehmer:innen nach CoronaSchVG §13 (2). Dabei ist der Nachweis einer Testung/Impfung/Genesung erforderlich.

Kulturveranstaltungen

(Nachtrag am 07.06.2021)

Bei stabilen Inzidenzwerten unter 35 sind auch Kulturveranstaltungen als OpenAir-Angebot möglich. Dabei ist der Nachweis einer Testung/Impfung/Genesung erforderlich.

In zwei verschiedenen Formen sind solche Angebote möglich:

  1. Die Einzelstühle werden im Schachbrettmuster mit 1,50 m Abstand gestellt („Regeln für Kulturveranstaltungen“ §13). Dabei gibt es feste Sitzplätze und eine Maskenpflicht beim Verlassen des Sitzplatzes.
  2. An 10 Biertischen finden je 10 Personen Platz („Gastronomieregeln“ §19). Zwischen den Tischen wird der Mindestabstand sichergestellt. Beim Verlassen der Tische herrscht Maskenpflicht.

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